CVJM Eisenach mit Freude am Leben!
...hier findest du Freunde!

Mitglied werden

Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir freuen uns über aktive Mitglieder, die sich mit uns zusammen  betätigen wollen und Spaß an Bewegung und Aktivitäten in einer Gemeinschaft haben!

Mitgliedschaft - warum ? Mitgliedsantrag

(bitte ausdrucken, faxen oder an die Postanschrift versenden)

CVJM Eisenach Hinter der Mauer 3; 99817 Eisenach; Fax: 03691-882720  

Weil Sie damit das Angenehme mit dem Nützlichen
verbinden: Sie tun Gutes für die Kinder-und Jugendarbeit
des CVJM in der Stadt (z.B. werden mit den Mitglieds-
beiträgen Gruppenangebote und sinnvolle Freizeit-
programme für Kinder und Jugendliche finanziert) und sie
tragen dazu bei, dass unsere Stadt freundlicher wird, weil
junge Menschen rassenhaßüberwindendes Denken und
Handeln lernen, durch unsere weltweiten Kontakte.


Durch Ihre Mitgliedschaft signalisieren Sie: Ich finde die Angebote des CVJM gut und möchte die Kinder- und Jugendarbeit und das Engagement der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
mit meinem Beitrag fördern. DÜRFEN WIR MIT IHNEN RECHNEN ?

Beitrag monatlich für Schüler € 3,-
Beitrag monatl. für Verdienende € 8,-

Haben Sie vielen herzlichen DANK !

Eingeschriebene, Teilnehmende und Fördernde Mitglieder

  1. Teilnehmende Mitglieder
  2. Personen, die die Veranstaltungen des Vereins besuchen oder die Einrichtungen nutzen, sind Teilnehmende Mitglieder.

  3. Fördernde Mitglieder
  4. Personen, die den Verein merklich unterstützen, insbesonders finanziell, sind Fördernde Mitglieder

  5. Eingeschriebene Mitglieder
  6. Die Anmeldung zur Eingeschriebenen Mitgliedschaft erfolgt durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung, die Aufnahme durch Aushändigung der Mitgliedskarte. Eingeschriebene Mitglieder erkennen die Vereinssatzung an und verpflichten sich, Beitrag zu zahlen.

  7. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beschließt die Hauptversammlung (§ 7,3g).
  8. Der Austritt kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Mitglieder, die länger als 6 Monate ihren Beitrag nicht bezahlt haben und auch anderweitig nicht zu erkennen geben, dem Verein ferner als Mitglied angehören zu wollen, können durch Beschluss des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden.
  9. Bei vereinsschädigendem oder satzungswidrigem Verhalten kann ein Mitglied durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.
 

Gegen den Ausschluss steht dem Betroffenen innerhalb von zwei Wochen der Widerspruch an die Hauptversammlung zu, die dann endgültig entscheidet.

Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden. Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Als Fördermitglied helfen Sie uns auf diesem - materiellen - Weg.